Inspektorat

Das FSKB-Inspektorat

Vor über 30 Jahren hat der Vorgänger-Verband des FSKB, der FSK (Fachverband für Sand und Kies), erste Richtlinien für die Produktion von Gesteinskörnungen entwickelt. Von der verbandsinternen Kontrollarbeit bis zum anerkannten Inspektorat war es aber noch ein weiter Weg. Zumal die Idee zwar einfach, vorher aber noch nie so praktiziert worden war:  Ein Verband kontrolliert die Mitglieder mit Leuten aus den eigenen Reihen selbst. Gemeinden und Kantone behalten sich allerdings vor, ihrerseits die Tätigkeit der Inspektoren zu überprüfen.

Heute ist das Inspektorat des FSKB nicht nur bei Behörden und Politik anerkannt: Über 90% der Branchen-Betriebe lassen sich vom Inspektorat überwachen und beraten. Die verbandseigenen Kontrollvorgaben ist Garant für einwandfreie Qualität und eine hohe Produktionssicherheit in den überwachten Betrieben und stellt einen schonenden Umgang der Betriebe mit der Natur sicher. Die Inspektionen in den Werken werden nach den Vorgaben des FSKB durch die akkreditierte Inspektionsstelle (gemäss EN 17020) des SÜGB durchgeführt. Die Inspektoren suchen aber nicht nur nach Schwachstellen. Sie prüfen unter anderem auch, ob alle notwendigen Bewilligungen vorhanden oder beantragt und Pläne nachgeführt sind. Das Inspektorat berät die Unternehmer bei Bedarf über alle Bereiche des Betriebes. Auf Basis der Inspektionsberichte wird die Erfüllung der Vorgaben durch das jährlich neue vergebene Inspektionszeichen des FSKB dokumentiert.

Kunden des FSKB-Inspektorats

Im Jahr 2023 wurden durch das Inspektorat in 563 Unternehmungen der Branche Steine und Erden mit ihren 807 Abbaustellen, Aufbereitungsanlagen und Recyclingplätzen Betriebskontrollen durchgeführt (komplette Liste der im 2023 kontrollierten Betriebe).

Zusammenarbeit mit den Kantonen

Das vor über 30 Jahren gegründete verbandsinterne Inspektorat ist heute fester Bestandteil bei der Kontrolle von Kieswerken, Steinbrüchen, Ton/Lehm- sowie Mergelgruben, Aufbereitungsanlagen und Recyclingplätzen durch die Behörden und wird gemeinsam fortlaufend weiterentwickelt. 17 Kantone (AG/AI/BE/BL/FR/GR/LU/OW/SH/SZ/SO/SG/TG/VD/VS/ZG/ZH) und das Fürstentum Lichtenstein setzen auf die vorliegende Selbstregulierungs-Lösung. Mit diesen Kantonen bestehen Inspektionsverträge. Alle Abbaustellen sind durch Verfügung der FSKB-Kontrolle unterstellt. Der FSKB hat sich für die Kontrollen ein Richtlinienwerk auferlegt, welches fortlaufend erweitert und ergänzt wird. Sie komplettieren die nationalen sowie kantonalen Gesetze und Vorschriften. Das FSKB Inspektorat: Informationen und Fakten

Empfehlungen bezüglich Produktzertifikate

Der FSKB empfiehlt Unternehmen, welche die Konformität ihrer Gesteinsbaustoffe gemäss den neuen europäischen Normen zertifizieren wollen, beim Schweizerischen Überwachungsverband für Gesteinsbaustoffe (SÜGB) die Mitgliedschaft und die angestrebte Zertifizierung zu beantragen. Mehr Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie unter www.sugb.ch.

Das FSKB-Inspektorat wird von Remo Renfer geleitet.

Telefon: 031 326 26 26
Mail