Umsatzlimite zur Unterstellung in GAV FAR

Die Stiftung FAR hat begonnen, bei unechten Mischbetrieben, bei denen nur die Nebentätigkeit innerhalb des Geltungsbereichs GAV FAR liegt, eine jährliche Umsatzlimite von Fr. 500’000.- für die GAV FAR-Unterstellung anzuwenden. Der FSKB lehnte diese neue Unterstellungspraxis ab und ist überzeugt, dass diese Regelung nicht in der Art angewendet werden kann, wie dies die Verhandlungspartner (SBV sowie Gewerkschaften unia und syna) im Moment praktizieren. Die Umsatzlimite hätte zur Folge, dass verschiedene Mitglieder unserer Verbände aufgefordert würden, rückwirkend GAV FAR-Beiträge für Vollzeitstellen zu bezahlen, die im Bereich stationäres Recycling angesiedelt waren. Der Bundesrat hat erfreulicherweise im Rahmen seiner Erwägungen zur AVE des LMV 2016 die LMV-Verhandlungspartner aufgefordert, diese kritisierte Umsatzschwelle fallen zu lassen.