Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler

Bereits Ende 2015 konnte der FSKB im Rahmen eines Gesprächs bei der BAFU–Leitung die folgenden Anliegen einbringen:

  • Rechtliches Gehör für die Betroffenen
  • Vorzeitiges Durchführen der Interessensabwägung hinsichtlich der nichtstandortspezifischen Kriterien (vor der Inventarisierung / Notwendigkeit einer Änderung im Natur- und Heimatschutzgesetz)
  • Präzisierung des rechtlichen Stellenwertes der Planungen resp. der Entscheidungsgrundlagen
  • Optimieren des Zusammenspiels Raumplanung–Einzelerlasse
  • Ausnutzen der Synergien zwischen Schutz und Nutzung beim Kiesabbau
  • Umsetzen der Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission (GPK 2003)

Das BAFU nahm die Anliegen entgegen. Das Amt will den FSKB unterstützen, sollte die nationale Kiesversorgung durch zu rigiden Schutz nicht mehr gewährleistet sein.