Auswirkungen der Bauproduktegesetzgebung für die Gesteinskörnungsbranche

Mit dem Inkrafttreten der Bauproduktegesetzgebung (BauPG) und Bauprodukteverordnung (BauPV) auf den 1. Oktober 2014 und Ablauf der Übergangsfrist am 30. Juni 2015 gelten auch die Bestimmungen zur Marktüberwachung. Ziel der Marktüberwachung ist es, zu gewährleisten, dass alle Marktteilnehmer die Vorgaben der Gesetze und Normen (harmonisierte und nicht harmonisierte) einhalten. Mit…

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