Biodiversitätsinitivative und Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes – NHG

Durch die Begradigung von Flüssen gingen in der Vergangenheit wichtige Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten verloren. Tümpel, Ruderalflächen, Steilwände, die in Kiesgruben mit Bagger absichtlich geschaffen werden, bieten attraktive Ersatzstandorte und werden von Pionierarten besiedelt. Ohne Kiesabbau wäre deswegen die Vielfalt an Fauna- und Floraarten in unserem Lande kleiner als das heute der Fall ist. Kiesgruben leisten somit wichtige Beiträge für das Sichern der Biodiversität. Die Biodiversitätsinitiative vertritt jedoch extreme, praxisfremde Anliegen. Sie gefährdet die mineralische Rohstoffversorgung und damit das Funktionieren der gesamten Bauwirtschaft sowie das laufende Entstehen neuer Flächen zu Gunsten zusätzlicher Biodiversität. Der FSKB begrüsst daher den Willen des Bundesrates, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. In einigen Punkten muss dieser aber noch nachgebessert werden. Insbesondere soll auf quantitative Flächenziele verzichtet werden. Der Bundesrat will z.B. 17 % der gesamten Landesfläche als Schutzgebiete definieren. Eine solche Vorgabe ist willkürlich und führt dazu, dass künftig andere wichtige raumplanerische Ansprüche der Bevölkerung (z.B. ausreichende Fläche für Landwirtschaft, Naherholung, Wohnen, Tourismus, mineralische Rohstoffversorgung usw.) nicht ausreichend berücksichtigt werden können.

Stellungnahme des FSKB vom 14.06.2021