Revision VVEA – Ablagerungsverbot für Ausbauasphalt

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat eine Vernehmlassung zur Änderung der Abfallverordnung (VVEA) durchgeführt.

Der FSKB erachtet die vorgesehene Ergänzung des Vermischungsverbots als grundsätzlich sinnvoll, denn nur reine Stoffe sind wertvolle Produkte für weitere Produktionsprozesse. In der Umsetzung darf diese Vorschrift jedoch nicht überinterpretiert werden. Das Zumischen von weiteren Ausgangsstoffen zu Produkten aus dem Recyclingprozess zwecks Erreichung bestimmter geforderten Bauwerkeigenschaften muss weiterhin möglich bleiben, denn jedes Produkt muss die von ihm verlangten technischen Eigenschaften jederzeit erbringen können (z.B. hinsichtlich der Gebäudesicherheit). Zudem sieht die Revision ab dem 1. Januar 2031 ein Ablagerungsverbot für Ausbauasphalt vor. Der FSKB unterstützt diese Massnahme aus umweltpolitischen Überlegungen. Allerdings stellt das Schliessen der Stoffkreisläufe auch in diesem Zusammenhang ein wichtiges Instrument dar. Es greift beispielsweise zu kurz, wenn der Mischgutkreislauf auf der technischen Seite zu 100 % geschlossen und auf der biologischen Seite der Kreislauf aufgrund der resultierenden zusätzlichen CO2-Emissionen durch thermische Verwertungen übermässig belastet wird.

Stellungnahme des FSKB vom 18.06.2021