Kies

Recycling und Rückbau

Schliessen der Stoffkreisläufe

Die Branche nimmt regional die dezentrale Versorgung der Schweiz mit mineralischen Rohstoffen wahr und sorgt für die artgerechte Entsorgung von Aushubmaterial. Diese dezentrale Struktur sorgt für minimale und somit ökologische Transportwege und stellt sicher, dass jede Region ihre eigene Versorgung sicherstellen kann und Recyclingdeponien zur Verfügung stellt.

Wie erfolgt das Recycling?

Kreislauf Recycling
Mit intelligenten Recyclingkonzepten ergeben sich dank geringerem Energie­verbrauch Kosteneinsparungen, natürliche Ressourcen können geschont werden.
Gemäss Hochrechnungen fallen in der Schweiz pro Einwohner und Jahr ca. 500 Kilogramm Bauabfall an. Etwa 80 bis 90 Prozent der Bauabfälle werden bereits heute recycliert. Die daraus resultierende Menge entspricht ca. 10 bis 12 Prozent der in der Schweiz abgebauten Kiesmengen. Theoretisch lässt sich Bauschutt fast zu 100 Prozent recyclieren, die Sortierung und das Aufbereiten von Bauschutt verursacht aber oft sehr hohe Kosten. Deshalb hat sich eine breite Anwendung bis heute noch nicht durchgesetzt. Die Bedeutung des Recyclings wird in Zukunft sicher weiter zunehmen. Um die Chancen des Recyclings wahrnehmen zu können, ist es wichtig, dass Bau-Planungen auf ökologischer und entsorgungsgerechter Bauweise basieren.

Der FSKB hat bereits vor über 20 Jahren begonnen, die Qualitäten und die sich daraus ergebenden Einsatzmöglichkeiten von verschiedenen Recyclingmaterialien zu analysieren. Mit seinem Inspektorat stellt der FSKB heute sicher, dass beim Wiederauffüllen von Kiesgruben ausschliesslich sauberes Aushubmaterial verwertet wird und recyclierbares Material wieder in den Güterkreislauf einfliesst.

Weitere Informationen entnehmen Sie der im 2016 verabschiedeten Nachhaltigkeitsstrategie des FSKB, welche auf der ursprünglichen Recyclingstrategie von 2009 basiert.

Was passiert mit Bauabfällen, welche in Deponien definitiv abgelagert werden?

In Sortieranlagen für Bausperrgut werden gemischte Bauabfälle triagiert. So werden die Abfälle fachgerecht den passenden Wiederverwertungs- oder Entsorgungswegen zugeordnet. Rückstände aus der Abfallverbrennung oder Abfälle, die sich nicht für eine stoffliche oder energetische Verwertung eignen, werden in bewilligten Deponien abgelagert.

In der Schweiz gibt es fünf Deponietypen, welche mit den Buchstaben A bis E bezeichnet sind. Diese stehen in aufsteigender Folge für zunehmendes Gefährdungspotenzial der dort abgelagerten Abfälle. Entscheidend für die Zulassung zur Deponierung sind insbesondere der Gesamtgehalt an Schadstoffen (mg/kg Trockensubstanz) und teilweise die Eluatwerte (mg/L) der Abfälle:

  • Deponien des Typs A sind für Abfälle wie beispielsweise Aushub- und Ausbruchmaterial bestimmt, bei denen Verdacht auf Verschmutzung ausgeschlossen werden kann
  • In Deponien des Typs B sind einzeln bezeichnete Abfälle zugelassen sowie andere mineralische Abfälle, sofern sie die Anforderungen u.a. an Grenz- und Eluatwerte nachweislich erfüllen.
  • Deponien des Typs C sind für die Ablagerung restmetallhaltiger, anorganischer und schwer löslicher Abfälle vorgesehen. Das bedingt meist deren vorgängige Behandlung, um organische Belastungen weitgehend zu eliminieren.
  • Verbrennungsrückstände wie KVA-Schlacken sind typische Vertreter der abschliessenden Liste der auf Deponien des Typs D zugelassenen Abfälle.
  • Bei Deponien des Typs E schliesslich ist das Spektrum der Abfälle grösser, wobei es ganz entscheidend gilt einen maximalen Gesamtgehalt an Organika einzuhalten. Es können die einzeln aufgelisteten Abfälle abgelagert werden. Zugelassen sind auch andere Abfälle, sofern diese die festgelegten Grenzwerte einhalten.

Ein Deponiebetrieb, welcher als Entsorgungsunternehmen Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle entgegennimmt, benötigt eine Bewilligung. Dieses Verfahren sowie die Phasen einer Deponie, die Errichtung, der Betrieb sowie die Nachsorge und weitere Details sind in der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen VVEA geregelt (Link zur Verordnung). Das Sicherstellen von genügend Deponieraum liegt in der Kompetenz der Kantone. Diese regeln dies meist in ihrem Richtplan.

Eine Liste der Deponien in der Schweiz finden Sie auf der Webseite des Bundesamt für Umwelt BAFU: Link. Die FSKB-Mitglieder unterhalten primär Deponien des Typs A und B.