KURZMELDUNGEN

BIODIVERSITÄTSINITIATIVE – GEGENVORSCHLAG (REVISION NHG)

Viele aktive Kiesgruben und Steinbrüche sind heute dank dem Engagement der Unternehmen Naturoasen. Oft wer- den insbesondere Tier- und Pflanzenarten, die ursprünglich in den dynamischen Flussauen lebten, zum Beispiel Uferschwalben, Kreuzkröten oder Huflattich, mit Erfolg in Kiesgruben angesiedelt. Sie finden dort die für das Überleben nötigen Kleingewässer, Ruderalflächen und Steilwände, die durch den Abbau und die Auffüllung entstehen und zum Teil mit Baggern geschaffen werden. Kiesabbaustellen sind deswegen wichtige Ersatzlebensräume für die Flussauenlandschaften, die aufgrund der künstlichen Begradigung der Flussläufe grösstenteils verschwunden sind. Sie fördern die Biodiversität und sichern das Überleben von vielen Fauna- und Floraarten.

Die Biodiversitätsinitiative enthält extreme Bestimmungen. Sie sieht einen absoluten Schutz von Natur und Landschaften vor und unterbindet so den Kiesabbau, obwohl gerade die Kiesgrube zeigt, wie die Natur sich im Zeitablauf laufend dynamisch weiterentwickelt und neue Lebensräume die bestehenden Lebensräume ablösen lässt. Heute ist es beispielsweise in Objekten von nationaler Bedeutung möglich, Kies abzubauen, sofern die Objekte maximal geschont und bei Abbauende wiederhergestellt oder, falls möglich, anderswo ersetzt werden. Wir sind deswegen froh, dass das Parlament und der Bundesrat die Biodiversitätsinitiative ablehnen.

Der Nationalrat stellte der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber. Der FSKB bedauert, dass dieser Gegenvorschlag die Aspekte der Versorgungssicherheit mit mineralischen Rohstoffen ausser Acht lässt und nur auf einem statischen Schutzkonzept basiert, das die Möglichkeiten der Natur im Rahmen der Sukzession ignoriert. Er unterstützt den Entscheid des Ständerats, auf die Vorlage nicht einzutreten. Die Differenzen zwischen National- und Ständerat werden im Laufe der kommenden Wochen bereinigt.

LANDSCHAFTSINITIATIVE – REVISION RPG 2

Das Parlament und der Bundesrat lehnen die Landschafts- initiative, die vorsieht, dass ausserhalb der Bauzonen nur Bauten zulässig sind, die aus gewichtigen Gründen stand- ortgebunden sind, ab. Man beschloss, der Initiative als Gegenvorschlag eine Revision des Raumplanungsgesetzes – RPG 2 gegenüberzustellen. Diese stabilisiert den Gebäudeanteil ausserhalb der Bauzone und führt zu einer sauberen Trennung zwischen Bauzone und Nichtbauzone.

Die Kies-, Beton- und Recyclingindustrie unterstützt den Gegenvorschlag. Sie begrüsst es, dass im Rahmen der Minimallösung des Bundes Planungsvorteile weiterhin aus- schliesslich auf neu und dauerhaft einer Bauzone zugewiesenen Böden mit einem Satz von 20 % ausgeglichen werden. Die Zuständigkeit der Kantone zur Raumplanung wird so gewahrt, die gesetzlichen Vorgaben werden präzisiert, und der Wille des Volkes wird gemäss der Volksabstimmung vom 3. März 2013 (RPG 1) respektiert.

Der Gegenvorschlag sieht vor, dass bei standortgebundenen Nutzungen ausserhalb der Bauzonen neben der stand- ortgebundenen Anlage (z. B. Kieswerk) auch Anlagen, die in einem funktionellen Zusammenhang mit der standort- gebundenen Nutzung stehen (z. B. Recycling- und Beton- werk), zugelassen sind. Die Zulassung erlischt, sobald die Hauptnutzung (Kiesabbau) wegfällt. Diese Lösung führt zu einem gemäss Raumplanungsgesetz – RPG angestrebten Zustand. Sie stellt sicher, dass nachteilige Auswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen, die Bevölkerung und die Wirtschaft vermieden werden, indem sie durch das Zusammenfassen von zusammengehörenden Anlagen auf einem Areal die Transportstrecken für die schwergewichtigen Baumaterialien (z. B. Kies, Metalle und Holz) minimiert und leistungsfähigere Strukturen schafft. Dadurch werden CO2-Emissionen reduziert und das Schliessen der Kreisläufe gefördert. Zudem gehen aufgrund der erhöhten Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Anbieter die transportintensiven und CO2-lastigen Importe zurück. Ebenso wird die Gefahr gebannt, dass mineralische Rohstoffe wegen fehlender Abbaumöglichkeiten in der Schweiz trotz grossen Vorkommen aus dem Ausland importiert und kreislauffähige Rückbaumaterialien für die Aufbereitung ins Ausland abtransportiert werden müssen, um sie dann später zur Erfüllung der Kreislaufwirtschaftsziele wieder in die Schweiz einzuführen.

PARLAMENTARISCHE INITIATIVE KREISLAUFWIRTSCHAFT

Das Schliessen der Kreisläufe hat in der Kies-, Beton- und Recyclingbranche Tradition. Bereits in den 1990er-Jahren begannen die Unternehmen, grosse Beträge in das Recycling zu investieren. Heute werden ca. 80 % aller mineralischen Bauabfälle recycelt. Beim Beton sind es gegen 100 %. Der FSKB begrüsst es deswegen, dass das Parlament sich mit diesem Thema beschäftigt. Dabei ist es wichtig, auf den Marktgegebenheiten zu basieren. Jährlich werden ca. 30 Mrd. m3 Gesteinskörnungen nachgefragt und ca. 7,5 Mrd. m3 mineralische Bauabfälle fallen an. Das heisst, es resultiert aufgrund des fehlenden Rückbauangebots trotz hoher RC-Quote ein jährlicher Restbedarf von ca. 24 Mrd. m3, der sich nicht durch  zurückgebaute Materialien abdecken lässt. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, mit den primären Vorräten haushälterisch umzugehen und alle Chancen auszunutzen, die das werterhaltende Schliessen der Kreisläufe bietet.

Um den ökologischen Fussabdruck wirksam zu begrenzen, geht es aus Sicht der Kies-, Beton- und Recyclingindustrie primär darum, im Sinne des «cradle-to-cradle design» möglichst alle Kreisläufe auf der technischen und der bio- logischen Seite unter Berücksichtigung der dabei resultierenden Emissionen zu schliessen und auf das Bauwerk inkl. dessen Entsorgung im Rahmen einer lebenszyklusbasierten Gesamtbetrachtung zu fokussieren. Die Aktivitäten sind dabei so auszurichten, dass sich unser Ökosystem mit all seinen Kreisläufen langfristig in einem stabilen Gleichgewicht befindet.

Der am 3. Mai 2023 vom Nationalrat als Erstrat verabschiedete Vorschlag enthält nach unserer Überzeugung verschiedene positive Zwischenergebnisse. Er strebt mithilfe des Stärkens des Kreislaufgedankens eine Reduktion des ökologischen Fussabdrucks an. Die Vorlage geht somit in die richtige Richtung. Allerdings resultiert nach unserem Ermessen ein Verbesserungspotenzial. Die Vorlage ist beispielsweise nur zum Teil mit unseren Nachbarländern ab- gestimmt. Eine vollständige Abstimmung ist aber von grosser Bedeutung, da ca. 70 % aller Bauprodukte importiert werden. Andernfalls wird die Inlandindustrie gegenüber den ausländischen Mitbewerbern diskriminiert. Im Weitern ist eine Gesamtbetrachtung auch im Bereich der Energie zwingend. Das Fokussieren auf die graue Energie ist riskant, da während der Nutzungsphase in vielen Fällen die längere Lebensdauer und/oder die überlegene Wärme- und Kühlspeicherfähigkeit den grauen Mehrenergieaufwand überkompensiert. Um Greenwashing zu verhindern, ist es wichtig, dass immer Gleiches mit Gleichem verglichen wird und deswegen bei der Ökobilanzierung nur verifizierte und international anerkannte Daten verwendet werden.

Der Ständerat wird sich in den kommenden Monaten mit dieser Vorlage auseinandersetzen.

UMWELTPRODUKTEDEKLARATIONEN / EN 15804

Tue Gutes und sprich darüber. Das trifft auch für die Kreislaufwirtschaft zu. Wir benötigen deswegen eine Umweltproduktedeklaration, die es uns ermöglicht, den ökologischen Fussabdruck und die Kreislauffähigkeit zuverlässig zu messen. Die wichtigsten Qualitätskriterien eines solchen Messsystems lassen sich unseres Erachtens wie folgt zusammenfassen:

  1. Die Basis bilden ausschliesslich verifizierte Daten und Ökobilanzen. Ansonsten vergleichen wir Äpfel mit Birnen. Es kommt zum Greenwashing.
  2. Es wird eine gleichbleibende gesamthafte Betrachtungsweise Labels und Betrachtungen von Einzelaspekten greifen zu kurz.
  3. Die Gesamtbetrachtungen haben sich auf das Bau- werk und die Bauprodukte als Ganzes und auf deren Lebenszyklen zu beziehen. Der ökologische Fussabdruck hängt nicht nur von der grauen Energie, sondern auch von der Nutzungs- und Entsorgungsenergie des Bauwerks ab.
  4. Die Messkriterien besitzen eine internationale Gültigkeit, denn 70 % aller Bauteile werden importiert.
  5. Das gesamte System ist einfach und

Nach unserer Überzeugung bietet die Umweltproduktedeklaration EPD auf der Basis der EN 15804 diesbezüglich interessante Perspektiven. Es lohnt sich deswegen, sich bereits heute mit diesem System zu beschäftigen.

Leider haben sich die EPDs nach der EN 15804 bei uns noch nicht überall angemessen durchgesetzt. Die Nachfrage und die Akzeptanz der EPDs wachsen aber ständig. Zudem deuten viele Anzeichen darauf hin, dass bis spätestens in drei Jahren die EN 15804 in der EU harmonisiert, bei uns bezeichnet und in die Produktenormen zumindest teilweise eingeflossen ist. Wir werden dann verpflichtet sein, EPDs bereitzustellen. Aus diesen Gründen ist es wichtig, sich bereits heute mit den EPDs und der EN 15804 auseinanderzusetzen. Ansonsten werden wir im Markt gegenüber ausländischen Anbietern plötzlich diskriminiert oder wir sind gezwungen, mehrere Systeme zu finanzieren und mit unterschiedlichen Zahlen zu beliefern.

NEUE FSKB-VORSTANDSMITGLIEDER

Christoph Duijts (Jahrgang 1975), verheiratet und Vater eines Sohnes, schloss sein Studium als Betriebsingenieur MsC ETH ab und arbeitete danach als Berater für PricewaterhouseCoopers Consulting. Anschliessend war er für die Holcim (Schweiz) AG in verschiedenen Kaderpositionen tätig. Seit 2018 ist er bei der KIBAG angestellt und seit vier Jahren für die Leitung des Unternehmensbereichs Baustoffe verantwortlich. Am 1. Juni 2023 hat Christoph Duijts die Funktion des CEO bei der KIBAG übernommen. Christoph Duijts gehörte dem FSKB-Vorstand bereits von 2017 bis 2019 an und ist Mitglied des Vorstandes des europäischen Kiesverbandes UEPG.

Stéphane Pilloud (Jahrgang 1979), verheiratet und Vater einer Tochter und eines Sohnes, liess sich zum Bauingenieur EPFL ausbilden. Nach seinem Studium war er während acht Jahren als projektierender Ingenieur in einem Westschweizer Planungsbüro beschäftigt. Im Jahr 2012 begann er für die Holcim (Schweiz) AG zu arbeiten und war in verschiedenen Kaderpositionen tätig. Heute ist er als Direktor für Kies und Beton Westschweiz angestellt und nimmt in der Geschäftsleitung der Holcim (Schweiz) AG Einsitz. Stéphane Pilloud vertritt zudem als FSKB-Delegierter die Anliegen unseres Verbandes im Vorstand des europäischen Betonverbandes ERMCO.