FSKB Info 2022

Nachhaltiges Bewirtschaften von sauberem Aushub

Das Aushub-Bewirtschaftungssystem im Kanton Zürich entstand aus einer Entwicklung über zwanzig Jahre und ist mittlerweile gut verankert und bewährt. Es basiert heute auf den zwei Säulen Aushubbeprobung in der Grube und Aushubdeklaration des Bauherrn.

Vor dreissig Jahren war die administrative und logistische Bewirtschaftung der Ablagerung von sauberem Aushub einfach. Die damalige Herausforderung lag viel mehr darin, genügend Aushub zu akquirieren, um die entstandenen Kiesgruben aufzufüllen und die offenen Flächen nicht zu gross werden zu lassen. Drei Faktoren führten aber in den letzten drei Jahrzehnten dazu, dass die abzulagernden Aushubmengen im Kanton Zürich zunahmen und die Ablagerungsmöglichkeiten zugleich abnahmen. Erstens hatte die Wiederverwertung von Rückbaumaterialien durch die Herstellung von Recyclingkomponenten eine Reduktion des Abbaus von Primärkomponenten bei gleichbleibender Bautätigkeit zur Folge. Zweitens brachte das verdichtende Bauen mehr Bauen in die Tiefe. Drittens wurden die neueren Infrastrukturbauten vermehrt mit Tunnels erstellt.

Spannungsfeld unternehmerische Selbstverantwortung vs. staatliche Kontrolle

Diese Ausweitung der Aushubmengen und die Diskussion zu Ablagerungsmöglichkeiten erhöhten die Wahrnehmung des Themas Aushubentsorgung bei Politik und Verwaltung. Im Weiteren veränderten sich durch die gesellschaftliche Sensibilisierung für den Umgang mit Schadstoffen auch die Anforderungen an die Aushubablagerungen. Es entstand unter anderen die Altlastenverordnung. Die Politik wie auch die kantonale Verwaltung wollten sicherstellen, dass der abgelagerte Aushub frei von Schad- und Fremdstoffen ist und so die Umwelt geschützt ist.

Die Ausweitung der Aushubmengen erhöhte die Wahrnehmung des Themas Aushubentsorgung.

Es bedingte einer intensiven Diskussion zwischen der Kiesbranche und den kantonalen Behörden, um die gegenseitigen Bedürfnisse und Bedenken zu verstehen. Die Branche vertrat die Auffassung, dass sie in ihrer unternehmerischen Selbstverantwortung die Ablagerung von nur sauberem Aushub bereits sicherstellte, und wollte keine unnötigen zusätzlichen administrativen Mehraufwände und -kosten. Die Politik und die Verwaltung hingegen forderten mehr Transparenz, Daten sowie Kontrollen.

Als Erstes wurde der Kiesbranche die Aushubbeprobung auferlegt. Dieses Instrument konnte über die kantonalen Gestaltungspläne von der Verwaltung einfach eingeführt werden. In einem darauffolgenden, sehr konstruktiven Dialog zwischen Branche und öffentlicher Hand wurde die Ausgestaltung der Probeentnahme für die Grubenbetreiber flexibel gestaltet. Heute werden im Kanton Zürich Aushubproben alle 4000 m3 verlangt. Diese Aushubproben dürfen vom Werkpersonal in freien Stichproben erhoben werden. Diese Flexibilität nutzt das Werkpersonal vor allem, um bei verdächtigen Anlieferungen Klarheit über eine allfällige Belastung zu erlangen und bei Bedarf entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Die kantonale Verwaltung anerkennt diese Anwendungsmethodik. Es ist das gemeinsame Interesse der Branche und der kantonalen Verwaltung, dass die Anlieferer durch die Aushubbeprobung sensibilisiert und zur Anlieferung von ausschliesslich sauberem Aushub angeleitet werden. Das System ist nun seit zehn Jahren in Betrieb, hat Mehrkosten und Zusatzaufwand mit sich gebracht, aber auch zu mehr Sicherheit in den Kiesgruben geführt.

Die Eingangskontrolle ist ein wichtiges Element bei der Bewirtschaftung des Aushubs.
Quelle: FSKB

Positives Fazit nach mittlerweile zehnjähriger Anwendung

Das zweite Instrument der heutigen nachhaltigen Bewirtschaftung von sauberem Aushub ist die Aushubdeklaration. Die Aushubdeklaration setzt beim Bauherrn an. Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass nur sauberer Aushub in eine Kiesgrube oder eine Deponie A gelangt. Der Bauherr hat sich die relevanten Informationen, sei es mittels Altlastenkataster oder vorgängige Untersuchungen, über den zu bearbeitenden Boden respektive Aushub zu verschaffen.

Die Zürcher Kiesunternehmen wie auch die kantonale Verwaltung wollen am Zweisäulensystem festhalten.

Die Beauftragung von Planern, Baumeistern, Logistikern und weiteren Beteiligten entlässt den Bauherrn nicht aus seiner Verantwortung. Die Aushubdeklaration, welche im Kanton Zürich Teil der Baubewilligung und Voraussetzung für die Baufreigabe ist, sensibilisiert den Bauherrn über einen Fragekatalog, Deklarationen und Unterschrift hinsichtlich einer fachgerechten Materialentsorgung des Aushubs und klärt die Verantwortlichkeiten. Auch die Aushubdeklaration führt zu administrativem Mehraufwand bei allen involvierten Akteuren. Dieser Aufwand ist aus Sicht der Kiesbranche wie auch der weiteren Akteure gerechtfertigt, weil Transparenz und Klarheit über die Verantwortlichkeiten erreicht wird.

Fazit nach zehn Jahren Anwendung des Zweisäulensystems ist, dass die Zürcher Kiesunternehmen wie auch die kantonale Verwaltung das System mit der Aushubbeprobung nach Stichproben sowie der Aushubdeklaration des Bauherrn zugunsten einer nachhaltigen Aushubablagerung mittragen und daran festhalten wollen.