Änderung der Allgemeinverbindlicherklärung des GAV FAR

Der Bundesrat hat seinen Beschluss zur Änderung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Gesamtarbeitsvertrages für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR) publiziert. Die geänderten Bestimmungen betreffen den Geltungsbereichs. Arbeitgeber im Bereich Aushub, Abbruch, Lagerung und Recycling von Aushub-, Abbruch- und anderen nicht industriell hergestellten Baumaterialien sind von der AVE betroffen. Es…

mehr anzeigen