Neue Rekultivierungsrichtlinie

Die neue FSKB Rekultivierungsrichtlinie wurde in einem aufwändigen partizipativen Prozess gemeinsam mit Vertretern von Mitgliedsfirmen, externen Fachpersonen und kantonalen Behörden (Zusammenfassung au der Konsultation der Rekultivierungsrichtlinie) ausgearbeitet. Sie dient als Leitinstrument für den sachgerechten und sorgsamen Umgang mit Böden und tritt auf den 1. Juli 2021 in Kraft. Es freut uns, dass Bundespräsident Guy Parmelin die Publikation der neuen Rekultivierungsrichtlinie mit einem persönlichen Editorial würdigt.

Die Richtlinie kann unter folgenden Links bestellt werden:
Gedruckt als Ordner CHF 95.- (exkl. Versandkosten und MwSt.) oder
als PDF CHF 95.- (exkl. MwSt.)